Betriebliche Altersversorgung auch für Minijobber?
Sofern Minijobber Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf
ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) wie auch für andere Beschäftigte.
Damit Minijobber von einer bAV profitieren, könnten Sie beispielsweise die Arbeitszeit und somit das Einkommen über die jeweils gültige Minijob-Einkommensgrenze anheben. Der Zusatzverdienst wird dann als Entgeltumwandlung verwendet. Dadurch entsteht eine Win-Win-Situation für beide Seiten: der Arbeitgeber spart Lohnneben- und Personalkosten. Geringfügig entlohnte Beschäftigte können mit der Entgeltumwandlung ihre Altersvorsorge verbessern, ohne ihren Status als Minijobber zu verlieren.