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Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Bei dem VBLU e. V. und dem Unterstützungskasse VBLU e. V. handelt es sich um zwei rechtlich selbständige Vereine, zu denen jeweils eine eigene Mitgliedschaft begründet werden kann.

Mit der Mitgliedschaft im VBLU e. V. stehen Ihnen alle Möglichkeiten des Durchführungswegs der Direktversicherung offen.

Eine zusätzliche Mitgliedschaft in dem Unterstützungskasse VBLU e. V. ist erforderlich, wenn Sie für Ihre Mitarbeiter den Durchführungsweg der Unterstützungskasse nutzen möchten.

Die Voraussetzungen für die Mitgliedschaften sind in beiden Satzungen einheitlich geregelt. Danach können Arbeitgeber Mitglied im VBLU werden, wenn sie eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen

Sie sind eine Einrichtung:

  • die Zuwendungsempfänger öffentlicher Gelder (im Sinne des § 23 BHO) ist oder
  • auf welche die öffentliche Hand maßgeblichen Einfluss nimmt oder
  • die öffentliche Belange wahrnimmt (z.B. im Einzelfall eingetragener Verein, Verband, Stiftung, sonstige Initiative).

Darüber hinaus kann Mitglied des Vereins werden, wer von einem Mitglied des VBLU Aufgaben und versicherte Arbeitnehmer übernommen hat.

Kostenfreie Mitgliedschaft

Beide Mitgliedschaften im VBLU sind freiwillig und kostenfrei.

Aufnahmeantrag für den VBLU e. V. hier herunterladen.
Aufnahmeantrag für den Unterstützungskasse VBLU e. V. hier herunterladen.


Vereinssatzung

Die jeweilige Vereinssatzung können Sie über die folgenden Links herunterladen.

VBLU e. V.
Unterstützungskasse VBLU e. V.
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