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VBLU RiesterRente

Die staatliche Förderung besteht aus Zulagen und einem Sonderausgabenabzug. Je nach Einkommens- und Familiensituation kann eine Förderquote von bis zu 90 % erreicht werden. Dabei ist die Förderung unabhängig von Alter und Geschlecht.

Profitieren Sie von der staatlichen Förderung zusammen mit der VBLU RiesterRente und sichern Sie sich durch das bekannte Leistungspaket des VBLU ab. Sie erwartet ein überdurchschnittliches Preis-Leistungs-Verhältnis und die bewährte Sicherheit durch ein leistungsstarkes Versicherungskonsortium.

Für wen ist die Riester-Rente besonders interessant?

Riester-Verträge eignen sich besonders für Mitarbeiter mit Kindern. Hierbei wird eine optimale Förderung durch Zulagen erreicht. Bei der betrieblichen VBLU RiesterRente sind alle Mitarbeiter eines Mitgliedunternehmens förderberechtigt, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um die volle Förderung zu erhalten?

Alle Förderberechtigten erhalten eine Grundzulage. Eltern unterstützt der Staat durch Kinderzulagen: pro Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, erhält ein Elternteil eine Kinderzulage. Zusätzlich kann im Rahmen der gesetzlich festgelegten Höchstbeiträge ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden.

Beiträge

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, sind mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres (max. bis zum jeweils aktuellen Höchstbeitrag von 2.100 EUR), vermindert um die Zulagen, in die zusätzliche Altersvorsorge einzuzahlen.
Bitte beachten: Bei geringeren Beiträgen wird die staatliche Förderung nur anteilig gewährt. Pro Jahr ist mindestens ein Sockelbeitrag von 60 EUR zu entrichten.

Besteuerung der Beiträge

Damit Vorsorgebeiträge in den Genuss der staatlichen Förderung kommen, müssen sie zunächst aus individuell versteuertem Arbeitslohn geleistet werden. Das Finanzamt führt nach Abgabe der Einkommensteuererklärung einen so genannten Günstigervergleich durch und beurteilt so, ob über die Zulage(n) hinaus eine Steuerrückerstattung in Form eines Sonderausgabenabzugs in Betracht kommt.

Auszahlung und Besteuerung der Leistungen

Die VBLU RiesterRente wird grundsätzlich in Rentenform ausgezahlt und in voller Höhe nachgelagert versteuert. Alternativ können bis zu 30 % der Rentenanwartschaften kapitalisiert werden.

Für die in der gesetzlichen Krankenkasse Pflichtversicherten entfällt seit 2018 die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Seit 2018 gelten steuerliche Vergünstigungen für Kleinbetragsrenten; bei einer Abfindung kann die sog. Fünftel-Regelung genutzt werden, und zwar auch für vor dem 01.01.2018 abgeschlossene Riester-Verträge. Außerdem wirkt sich die Abfindung einer Kleinbetragsrente nicht mehr förderschädlich aus, d.h. die bereits erhaltenen Förderungen dürfen behalten werden.

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vor Beginn der Rentenzahlung

Die Rentenanwartschaften aus der VBLU RiesterRente sind von Beginn an unverfallbar. Die Rentenversicherung kann beitragsfrei oder beitragspflichtig über den künftigen Arbeitgeber, sofern dieser Mitglied im VBLU ist bzw. wird, fortgeführt werden. Ebenso ist eine private Fortführung der VBLU RiesterRente ohne Verlust der Förderfähigkeit möglich.

Kombinationen mit der VBLU RiesterRente

Die VBLU RiesterRente wird in einem separaten Direktversicherungsvertrag durchgeführt, wobei die staatlich geförderten Zulagen nach § 10 a EStG ausschließlich in diesen Vertrag fließen.

Die VBLU RiesterRente wird in der Regel als Ergänzung zur Altersvorsorge vom Arbeitnehmer genutzt. Selbstverständlich sind auch Kombinationen mit weiteren Direktversicherungen im VBLU – mit oder ohne Arbeitgeberbeteiligung – denkbar.

Zum Beispiel:

  • Arbeitnehmer trägt den Beitrag allein (Entgeltumwandlung)
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beitragszahlung
  • Arbeitgeber trägt den Beitrag allein (Direktversicherung oder/und Unterstützungskasse)

Beachten Sie auch unsere FAQ-Seite zur VBLU RiesterRente unter Service Arbeitnehmer.

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