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Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung im VBLU

Sichern Sie sich vielfältige Einsparpotentiale und nutzen Sie Ihren Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, um zusätzlich für das Alter vorzusorgen.

Mit der Freistellung der Beiträge von Steuern und Sozialversicherungsabgaben ergeben sich Freiräume für beide Seiten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers zugunsten seiner betrieblichen Altersversorgung sinken gleichzeitig die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Arbeitgeber aus den eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen einen Teil zusätzlich in die betriebliche Altersvorsorge der Arbeitnehmer einzahlt (gesetzlich verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung).

Für die Umsetzung der Entgeltumwandlung bestehen teilweise eigene tarifvertragliche Regelungen (z. B. in den Bundesländern).

Eine weitere Optimierung kann durch den Verzicht auf den Zuschuss für Vermögenswirksame Leistungen erreicht werden, wenn der Zuschuss stattdessen als Beitrag in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird.

Mit dem VBLU-Angebotsrechner ist eine erste kurze Prognose über die erreichbaren Ablaufleistungen möglich. 

Möchten Sie darüber hinaus Ihren Nettoaufwand bei einer Entgeltumwandlung (Eigenbeitrag) berechnen lassen, erstellen wir Ihnen gerne kostenfrei und unverbindlich eine Nettoaufwandsberechnung. Zur Erfassung Ihrer Daten nutzen Sie bitte unser Formular Erfassungsbogen.


Ihre Vorteile bei der Entgeltumwandlung im VBLU

  • Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge mit staatlicher Förderung und den Leistungen auf der Grundlage des Gruppenversicherungsvertrags mit dem VBLU
  • steuerfreie und sozialversicherungsfreie Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze GRV/West  
  • zusätzliche steuerfreie Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze GRV/West, wobei pauschal versteuerte Beiträge (§ 40 b EStG) angerechnet werden
  • Versicherungen durch Entgeltumwandlung sind gesetzlich geschützt und sofort unverfallbar
  • geringe Verwaltungskosten in der Führung der Versicherung
  • keine zusätzlichen Kosten (Abschlusskosten, Honorare)

Durch die Entgeltumwandlung wird das beitragspflichtige Entgelt zur gesetzlichen Sozialversicherung herabgesetzt. Dadurch vermindern sich die Leistungen, insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend. Weiterhin können auch Leistungen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie das Elterngeld - abhängig von der jeweiligen Lebenssituation - vermindert sein.


Informationen vor Beitritt zu einem Altersvorsorgesystem (VAG-InfoV)

Entscheiden sich Mitarbeiter für eine Entgeltumwandlung oder eine mit dem Arbeitgeber gemeinsam finanzierte Vorsorge (Mischfinanzierung) in eine Direktversicherung beim VBLU, müssen sie vorab mit Hilfe der "Informationen vor Beitritt zu einem Altersvorsorgesystem (VAG-InfoV)" unterrichtet werden.

Aufgrund der gesetzlichen Informationspflicht ist es deshalb erforderlich, dass die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter, denen ein Versorgungsangebot unterbreitet werden soll, in geeigneter Weise auf den Inhalt der Informationen vor Beitritt zu einem Altersvorsorgesystem hinweisen.

Alternativ oder zusätzlich zur Entgeltumwandlung kann auch eine weitere Form der staatlichen Förderung genutzt werden: Die VBLU RiesterRente. Die Förderung besteht aus festen Zulagen und ggf. weiteren Steuerersparnissen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs. Informieren Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten oder wenden Sie sich an die VBLU-Geschäftsstelle.



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