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In welcher Weise erfolgt die Auszahlung der Leistungen bei Eintritt der Altersrente?

Die Auszahlung erfolgt entweder als lebenslange monatliche Altersrente oder einmalige Kapitalzahlung. Alternativ ist eine Kombination der – entsprechend verminderten – monatlichen Altersrente mit einer Teilkapitalzahlung von bis zu 30 % (bei Versicherungsbeginn bis zum 31.12.2004 bis zu 50 %) möglich.

Damit die Kapitalzahlung anstelle der Rente ausgezahlt werden darf, muss die Kapitaloption zeitgerecht vorher schriftlich ausgeübt werden. Dies kann frühestens ein Jahr und spätestens einen Monat vor dem Rentenbeginn erfolgen. 

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