Kann mein Arbeitgeber Mitglied im VBLU werden?
Eine Mitgliedschaft im VBLU e. V. kommt für Einrichtungen aus dem Umfeld des öffentlichen Dienstes in Betracht. Hierbei handelt es sich um Zuwendungsempfänger oder um Vereine, Verbände, Stiftungen etc., die sich mit öffentlichen Belangen betätigen. Dazu gehören auch soziale Einrichtungen wie z. B. die AWO, Paritätische Wohlfahrtsorganisationen, Lebenshilfeeinrichtungen u. a. m.