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Gruppenversicherungsvertrag

In einem Gruppenversicherungsvertrag werden begünstigende Regelungen für bestimmte Personengruppen (z. B. Mitarbeiter eines Betriebs, Mitglieder eines Fachverbands) aufgestellt. Durch die Konzentration auf bestimmte Personengruppen können zu versichernde Risiken besser kalkuliert und die daraus resultierenden Vorteile und weitere Einsparpotenziale an die Gruppe der Begünstigten weitergegeben werden. Gruppenversicherungsverträge sind deshalb häufig wesentlich günstiger als Einzelverträge.

Vertragspartner der Gruppenversicherungsverträge mit dem VBLU und der Unterstützungskasse VBLU ist ein Versicherungskonsortium, das vom geschäftsführenden Versicherer des Konsortiums, der Allianz Lebensversicherungs-AG, angeführt wird.

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