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Durchführungswege

Für die betriebliche Altersversorgung sieht das Betriebsrentengesetz insgesamt fünf Durchführungswege vor: Pensionszusage (auch Direktzusage) und Unterstützungskasse sowie als externe Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

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