Direktversicherung
Als Direktversicherung wird einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung bezeichnet. Eine Direktversicherung liegt vor, wenn der Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) auf das Leben des Mitarbeiters (versicherte Person) eine Lebensversicherung abschließt, aus der der Mitarbeiter oder seine Hinterbliebenen ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind.