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Informationen zur Anmeldung von Versicherungen für das Jahr 2025

Für Neuverträge ab dem 01.01.2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Höchstrechnungszins von 1,00 % (bisher 0,25 %) festgelegt. Diese Erhöhung ist erfreulich und dokumentiert deutlich eine Trendwende und die Stabilisierung des Finanzmarktes.

Für aktuell eingehende Anmeldungen zur Direktversicherung bzw. zur Unterstützungskasse ist hierzu folgendes zu beachten: Es ist leider nicht möglich, in 2024 eingehende Neuanmeldungen für das Jahr 2025 zurückzuhalten. Bei der Policierung werden aktuell ausschließlich die Rechnungsgrundlagen für das Jahr 2024 mit einem Rechnungszins von 0,25 % bestätigt. Das ist gegebenenfalls nicht gewünscht, wenn der Versicherungsbeginn erst im Jahr 2025 liegt. Obwohl die Gesamtverzinsung in den letzten Jahren stets über der Garantieverzinsung lag und somit diesbezüglich keine Nachteile entstehen würden, wären die betroffenen Personen in Bezug auf die Garantieverzinsung schlechter gestellt.

Nehmen Sie deshalb bitte Neuanmeldungen mit einem Versicherungsbeginn ab 01.01.2025 erst im Januar 2025 vor.

Im Übrigen ist ein Aufschieben des Versicherungsbeginns in das neue Jahr nicht ratsam. Mit Blick auf die Gleichbehandlung der Mitarbeitenden sollten Anmeldungen stets nur zu dem Zeitpunkt vorgenommen werden, zu dem arbeitsvertraglich aufgrund der Versorgungszusage eine Anmeldung vorgesehen ist.

Haben Sie Fragen hierzu oder wünschen Sie weitere Informationen, setzen Sie sich bitte mit der VBLU-Geschäftsstelle in Verbindung.


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