Informationen zur Anmeldung von Versicherungen für das Jahr 2025
Für Neuverträge ab dem 01.01.2025 hat das Bundesministerium
der Finanzen (BMF) einen Höchstrechnungszins von 1,00 % (bisher 0,25 %)
festgelegt. Diese Erhöhung ist erfreulich und dokumentiert deutlich eine
Trendwende und die Stabilisierung des Finanzmarktes.
Für aktuell eingehende Anmeldungen zur Direktversicherung bzw. zur
Unterstützungskasse ist hierzu folgendes zu beachten: Es ist leider nicht
möglich, in 2024 eingehende Neuanmeldungen für das Jahr 2025 zurückzuhalten.
Bei der Policierung werden aktuell ausschließlich die Rechnungsgrundlagen für das Jahr 2024
mit einem Rechnungszins von 0,25 % bestätigt. Das ist gegebenenfalls nicht gewünscht, wenn der Versicherungsbeginn erst im
Jahr 2025 liegt. Obwohl die Gesamtverzinsung in den letzten Jahren stets über
der Garantieverzinsung lag und somit diesbezüglich keine Nachteile entstehen
würden, wären die betroffenen Personen in Bezug auf die Garantieverzinsung
schlechter gestellt.
Nehmen Sie deshalb bitte Neuanmeldungen mit einem Versicherungsbeginn ab
01.01.2025 erst im Januar 2025 vor.
Im Übrigen ist ein Aufschieben des Versicherungsbeginns in das neue Jahr nicht
ratsam. Mit Blick auf die Gleichbehandlung der Mitarbeitenden sollten
Anmeldungen stets nur zu dem Zeitpunkt vorgenommen werden, zu dem arbeitsvertraglich
aufgrund der Versorgungszusage eine Anmeldung vorgesehen ist.
Haben Sie Fragen hierzu oder wünschen Sie weitere Informationen, setzen Sie sich bitte mit der VBLU-Geschäftsstelle in Verbindung.