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VBLU-Förderrente

Die VBLU RiesterRente wird zur VBLU-Förderrente

Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die steuerliche Zulagenförderung durch den Staat auf neue Füße gestellt. Die Reform vereinfacht die Förderung bzw. kann die bisherige Förderung für einige Zulagenempfänger attraktiver machen. Der Zulagenanspruch richtet sich künftig stärker nach der eigenen Beitragshöhe. Die Leistungen der VBLU-Direktversicherung bleiben unverändert.

Falls Sie bereits einen Vertrag zur VBLU RiesterRente haben, besteht für Sie kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Es kann alles so weitergeführt werden, wie bisher.

Alternativ steht Ihnen auch der Weg offen, die neue Förderung im laufenden Vertrag zu nutzen. Ob sich das für Sie lohnt, wie Sie zu Ihrer richtigen Entscheidung gelangen und was Sie dazu wissen sollten, haben wir in einem Informationsblatt für Sie zusammengefasst. 

Rufen Sie im Downloadbereich das AN-Infoblatt VBLU-Förderrente 2027 auf. Hier werden Unterschiede zur bisherigen und neuen Förderung aufgezeigt und anhand eines Zahlenbeispiels exemplarisch dargestellt. Ergänzend erhalten Sie einen Hinweis auf einen Förderrechner, mit dem Sie beide Fördermöglichkeiten vergleichen können.


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