Zulagenförderung mit der VBLU RiesterRente
Anhand der nachstehenden Tabellen können Sie den erforderlichen Sparbeitrag ermitteln:
Jährliche Zulagen:
| Jahr | Grundzulage | Kinderzulage pro Kind |
|---|---|---|
| ab 2018 | 175 EUR | 185 EUR bzw. 300 EUR * |
Die Zulagen werden als Teil der Sparleistung angerechnet, so dass sich der zu zahlende Eigenanteil entsprechend reduziert; dabei gilt als Untergrenze ein Eigenbetrag von jährlich 60 EUR (sog. Sockelbeitrag). * Für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300 EUR pro Kind.
Altersvorsorgeaufwand, um die volle staatliche Zulage zu erhalten:
| 4 % |
Sind die gezahlten Beiträge niedriger als in der Riester-Treppe vorgesehen, wird die Zulage anteilig gekürzt.
Jährlicher Höchstbeitrag des Sonderausgabenabzugs nach § 10 a Abs. 1 EStG:
| 2.100 EUR |
Beispiel zur Ermittlung des Eigenbeitrags:
| Beispiel mit zwei Kindern im Jahr 2018 |
Kind ist geboren nach 2007 |
|---|---|
| Einkommen des Vorjahres | 25.000 EUR |
| davon 4 % | 1.000 EUR |
| abzüglich Zulagen | 524 EUR/754 EUR |
| Jährlicher Mindesteigenbeitrag | 476 EUR/246 EUR |
| Höchstbeitrag | 2.100 EUR |
| abzüglich Zulagen | 524 EUR/754 EUR |
| Jährlicher Höchsteigenbeitrag | 1.576 EUR/1.346 EUR |