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Kann mein Arbeitgeber Mitglied im VBLU werden?

Eine Mitgliedschaft im VBLU e. V. kommt für Einrichtungen aus dem Umfeld des öffentlichen Dienstes in Betracht. Hierbei handelt es sich um Zuwendungsempfänger oder um Vereine, Verbände, Stiftungen etc., die sich mit öffentlichen Belangen betätigen. Dazu gehören auch soziale Einrichtungen wie z. B. die AWO, Paritätische Wohlfahrtsorganisationen, Lebenshilfeeinrichtungen u. a. m.

Welche Leistungen sind im Versorgungswerk VBLU versichert?

Das Leistungspaket umfasst die Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente. Damit wird eine Ergänzung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung verfolgt.

Wie hoch ist der Beitrag zur VBLU-Versorgung?

Der Beitrag für einen Arbeitnehmer beträgt grundsätzlich 6,9 % des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Davon werden mindestens zwei Drittel vom Arbeitgeber, der verbleibende Teil vom Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung finanziert. Abweichende Regelungen sind in Absprache mit dem VBLU möglich. Es gelten die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarungen.

Lohnt sich für mich noch eine Versicherung, wenn ich nur noch eine kurze Laufzeit bis zur Rente habe?

In der VBLU-Versorgung beteiligt sich der Arbeitgeber grundsätzlich mit einem ansehnlichen Beitragsanteil. Dieser Beitrag ist ein Gehaltsbestandteil und geht der versicherten Person nicht verloren. Eine Wartezeit bzw. eine Mindestversicherungsdauer ist nicht erforderlich. Die gebildete Leistung wird später als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt. Insoweit sind auch Versicherungen mit einer kurzen Laufzeit sinnvoll.

Kann ich meine bisherige Versicherung auf den VBLU übertragen?

 

Der Arbeitnehmer kann von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass der Übertragungswert auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird (§ 4 Abs. 3 BetrAVG).

Das Verfahren für eine Übertragung zum VBLU ist wie folgt: Im ersten Schritt werden Mitarbeitende zur Direktversicherung im VBLU mit Zuschuss des Arbeitgebers angemeldet. Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung kann der Mitarbeitende die ersten drei Seiten der bisherigen Versicherungspolice an die Geschäftsstelle des VBLU übersenden und damit die Prüfung für eine Übertragung einleiten. Im dritten Schritt erhält der Mitarbeitende von der Allianz (als verwaltende Stelle für das Versorgungswerk VBLU) das Ergebnis als Übertragungsvorschlag zugeschickt. Stimmt der Mitarbeitende diesem Vorschlag zu, kann die Übertragung in die neu angemeldete VBLU-Direktversicherung erfolgen.

Kann ich den Beitrag zu meiner Direktversicherung später noch erhöhen?

Erhöhungen im laufenden Vertrag sind nur zulässig, wenn dies zu Beginn der Versorgungszusage bereits schriftlich vereinbart worden ist. Gegebenenfalls ist eine weitere Direktversicherung zu aktuellen Konditionen anzumelden.

Ist bei der VBLU-Versorgung eine Wartezeit zurückzulegen, um einen Anspruch auf Leistungen zu begründen?

Die Leistungen auf Altersente, Erwerbsminderungsrente oder Rente für Hinterbliebene werden ohne eine Wartezeit erbracht. Somit werden bereits mit der ersten Beitragszahlung entsprechende Anwartschaften auf Leistungen gebildet.

Kann ich während der Elternzeit freiwillige Beiträge in meinen VBLU-Vertrag einzahlen?

Bei einer Beurlaubung ohne Gehaltszahlung kann die VBLU-Direktversicherung mit eigenen Beiträgen fortgeführt werden. Hierauf besteht inzwischen ein Rechtsanspruch. Der Eigenbeitrag wird dabei vom beurlaubten Arbeitnehmer an den Arbeitgeber überwiesen. Dieser zahlt den Beitrag dann zugunsten der jeweiligen Direktversicherung im Versorgungswerk VBLU ein. Allerdings kann maximal die Höhe des zuletzt gezahlten Gesamtbeitrags berücksichtigt werden.

Werden von meiner VBLU-Rente noch gesetzliche Abzüge fällig?

Die Leistungen aus der VBLU-Direktversicherung sind grundsätzlich steuerpflichtig. Dabei ist die Rente aus der Direktversicherung bei einem Versicherungsbeginn vor 2005 nur noch mit einem im Steuergesetz festgelegten Ertragsanteil zu versteuern, weil die Beiträge bereits lohnversteuert worden sind. Nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren bleibt die Kapitalzahlung anstelle der Rente vollständig steuerfrei.

Anders ist dies bei Direktversicherungen mit einem Versicherungsbeginn ab 01.01.2005: hier werden die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei gestellt. Deshalb ist die spätere Rente nachgelagert zu versteuern. Und die Kapitalzahlung bleibt auch nach einer 12-jährigen Versicherungsdauer immer noch zu einem Großteil Einkommensteuerpflichtig.

Warum erhalte ich zwei Standmitteilungen?

Ihr Arbeitgeber hat für Sie neben einer Direktversicherung noch einen weiteren Vertrag bei der Unterstützungskasse VBLU abgeschlossen. Die für Sie aufgewendeten Beiträge werden dabei steueroptimiert auf beide Verträge aufgeteilt. Das hat für Sie den Vorteil, dass eine zusätzliche monatliche Belastung durch Sozialabgaben vermieden wird und Ihr Nettogehalt unverändert bleibt.

Was passiert mit meinem VBLU-Vertrag, wenn ich den Arbeitgeber wechsele?

Bei einem vorzeitigen Ausscheiden ohne unmittelbaren Rentenbezug kann die die Direktversicherung beitragsfrei oder beitragspflichtig mit eigenen Beiträgen im Versorgungswerk VBLU fortgeführt werden. Die Fortführung erfolgt zu unveränderten Konditionen, jedoch ist ein Mindestbeitrag von monatlich 50 EUR vorgesehen.

Im Einzelfall kann die Versicherung vorzeitig ausgezahlt werden. Das ist jedoch nur möglich, wenn die Versicherung noch keine drei Jahre bestanden hat und die arbeitsvertraglichen Bedingungen dies gestatten.

Die Direktversicherung kann jederzeit von einem künftigen Arbeitgeber übernommen und zu unveränderten Konditionen fortgeführt werden, sofern der neue Arbeitgeber Mitglied im VBLU e. V. (geworden) ist.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zu einer VBLU-Direktversicherung habe?

Für Fragen im Vorfeld einer Versicherung, bei anstehenden Veränderungen oder wenn Sie eine Berechnung für die Zukunft benötigen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des VBLU. Die Geschäftsstelle erreichen Sie während der Kernzeiten zwischen 9.00 – 15.00 Uhr bzw. 13.00 Uhr (freitags) unter Tel. 0228 943910. Selbstverständlich können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Weitere Kontaktdaten finden Sie hier. Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind gerne für Sie da.

In welcher Weise erfolgt die Auszahlung der Leistungen bei Eintritt der Altersrente?

Die Auszahlung erfolgt entweder als lebenslange monatliche Altersrente oder einmalige Kapitalzahlung. Alternativ ist eine Kombination der – entsprechend verminderten – monatlichen Altersrente mit einer Teilkapitalzahlung von bis zu 30 % (bei Versicherungsbeginn bis zum 31.12.2004 bis zu 50 %) möglich.

Wann wird die Altersrente aus der VBLU-Versorgung fällig/ausgezahlt?

Im VBLU beginnt die Altersrente tarifgemäß mit der Vollendung des 65. Lebensjahrs der versicherten Person. Dauert das Arbeitsverhältnis darüber hinaus unverändert weiter an, wird auch die Versicherung bis zum tatsächlichen Ausscheiden unverändert fortgeführt (Weiterbeschäftigung). Während der Weiterbeschäftigung wird die Altersrente zunächst einbehalten und als monatlicher Beitrag zur Versicherung verwendet. Dadurch ergibt sich – zusammen mit den laufenden Beiträgen – in kurzer Zeit eine nennenswerte Steigerung der Ablaufleistung.

Die Altersrente kann vorgezogen werden auf den Zeitpunkt, zu dem die versicherte Person eine Altersrente als Vollrente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und gleichzeitig vom Versorgungswerk VBLU abgemeldet worden ist. Die vorgezogene Altersrente fällt geringer aus, weil die Versicherungs- und Beitragszeit verkürzt, aber die Rentenzahlungsdauer dagegen verlängert wird. Individuelle Hochrechnungswünsche werden gerne von den Mitarbeitenden der VBLU-Geschäftsstelle entgegengenommen und durchgeführt.

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