Glossar
Erläuterung von Fachbegriffen auf der Website des VBLU
Beiträge
Die Höhe des Beitrags für die arbeitgeberfinanzierte VBLU-Versorgung ist grundsätzlich gehaltsabhängig. Die Beitragshöhe und die Beitragsaufteilung wird ggf. in Absprache mit dem VBLU festgelegt. Der Mitarbeiter kann sich mit eigenen Beiträgen (Entgeltumwandlung) an seiner Versorgung beteiligen.
Bürgerentlastungsgesetz
Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung können seit 01.01.2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung besser von der Steuer abgesetzt werden. Davon profitieren sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte. Durch die unmittelbare Übertragung auf das Lohnsteuerverfahren wirkt sich die Entlastung sofort aus.
Außerdem können innerhalb der aufgestockten Höchstbeträge weiterhin Aufwendungen für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, das betrifft zum Beispiel Prämien für Haftpflicht- oder Unfallversicherungen.
Berücksichtigt wurde bei der Neuregelung, dass die Höhe der Aufwendungen bei privat Versicherten unterschiedlich ist, weil z. B. Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand eine Rolle spielen. Wer seine Kinder privat absichert, der kann dies steuerlich geltend machen.
Direktversicherung
Als Direktversicherung wird einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung bezeichnet.
Eine Direktversicherung liegt vor, wenn der Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) auf das Leben des Mitarbeiters (versicherte Person) eine Lebensversicherung abschließt, aus der der Mitarbeiter oder seine Hinterbliebenen ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind.
Durchführungswege
Für die betriebliche Altersversorgung sieht das Betriebsrentengesetz insgesamt fünf Durchführungswege vor: Pensionszusage (auch Direktzusage) und Unterstützungskasse sowie als externe Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
Entgeltumwandlung
Eine durch Entgeltumwandlung finanzierte Direktversicherung liegt vor, wenn die Beiträge des Arbeitgebers im Innenverhältnis in der Weise finanziert werden, dass sie anstelle bisher gezahlten Entgelts treten. Die Umwandlung von Entgelt zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung wird steuerlich stark gefördert.
Gruppenversicherungsvertrag
In einem Gruppenversicherungsvertrag werden begünstigende Regelungen für bestimmte Personengruppen (z. B. Mitarbeiter eines Betriebs, Mitglieder eines Fachverbands) aufgestellt. Durch die Konzentration auf bestimmte Personengruppen können zu versichernde Risiken besser kalkuliert und die daraus resultierenden Vorteile und weitere Einsparpotenziale an die Gruppe der Begünstigten weitergegeben werden. Gruppenversicherungsverträge sind deshalb häufig wesentlich günstiger als Einzelverträge.
Vertragspartner der Gruppenversicherungsverträge mit dem VBLU und der Unterstützungskasse VBLU ist ein Versicherungskonsortium, das vom geschäftsführenden Versicherer des Konsortiums, der Allianz Lebensversicherungs-AG, angeführt wird.
Leistungsplan
Die Unterstützungskasse VBLU erbringt freiwillige Versorgungsleistungen an die Mitarbeiter ihrer Mitgliedsunternehmen. Art und Höhe der Versorgungsleistungen sowie die Voraussetzungen hierfür sind in einem Leistungsplan festgelegt.
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Seit dem 01.01.2002 haben Mitarbeiter einen Anspruch darauf, einen Teil des Gehalts (maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze/West der gesetzlichen Rentenversicherung) in eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umzuwandeln. Mitarbeiter, für die ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag gilt, können ihren Anspruch auf Entgeltumwandlung nur geltend machen, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich vorsieht (Öffnungsklausel).
Rückdeckungsversicherung
Die Unterstützungskasse VBLU verwendet die ihr zugewendeten Mittel ausnahmslos als Beitrag für eine von ihr als Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte auf das Leben des Mitarbeiters(Leistungsanwärter) abgeschlossene Rückdeckungsversicherung. Die Rückdeckungsversicherung wird im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrags zwischen der Unterstützungskasse VBLU und einem leistungsstarken Versicherungskonsortium abgeschlossen. Es handelt sich um eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse. Verwaltet werden die Rückdeckungsversicherungen vom geschäftsführenden Versicherer des Konsortiums, der Allianz Lebensversicherungs-AG.
Bei Eintritt eines Leistungsfalles erhält die Unterstützungskasse VBLU die entsprechende Versicherungsleistung aus der Rückdeckungsversicherung.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse VBLU ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung; sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Die Gründung der Unterstützungskasse VBLU folgte 1986 auf Initiative des VBLU. Die Unterstützungskasse VBLU verwendet die von den Mitgliedern gezahlten Zuwendungen in voller Höhe als Beiträge zu Rückdeckungsversicherungen.
Unverfallbarkeit nach dem Betriebsrentengesetz
Die Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften bedeutet, dass diese Anwartschaft beim Ausscheiden des Mitarbeiters vor Eintritt des Leistungsfalls erhalten bleibt.
Anwartschaften aus einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung durch Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar.·Anwartschaften aus einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung sind unverfallbar, wenn der Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Ausscheidens das 25. Lebensjahr vollendet hat und die Versicherung mindestens 5 Jahre bestanden hat.·Für Versorgungszusagen, die vor dem 01.01.2009 erteilt worden sind, bleibt es grundsätzlich bei der bisherigen Regelung ( 30. Lebensjahr).
Versicherungskonsortium
Zur Durchführung der Versorgung im VBLU und in der Unterstützungskasse VBLU wurden jeweils Gruppenversicherungsverträge mit einem leistungsstarken Versicherungskonsortium abgeschlossen. Verwaltet werden die Versicherungen bzw. die Rückdeckungsversicherungen vom geschäftsführenden Versicherer des Konsortiums, der Allianz Lebensversicherungs-AG.
Zillmerung/ungezillmerte Tarife
Mit Zillmerung wird ein Verfahren zur Entnahme der Abschlussprovision bezeichnet. Es geht auf den deutschen Mathematiker August Zillmer (1831 - 1893) zurück. Die Zillmerung besteht darin, dass die Abschlusskosten und Vertragskosten eines neuen Versicherungsvertrags den Beiträgen entnommen werden. Dabei werden die Kosten meist auf die ersten fünf Jahre verteilt. Das hat zur Folge, dass bei Vertragsbeendigung oder Beitragsfreistellung nach kurzer Vertragslaufzeit das beitragsfinanzierte Versorgungskapital (Rückkaufswert) erheblich geringer ausfällt, als die Summe der insgesamt gezahlten Beiträge.
Bei der VBLU-Versorgung werden ausnahmslos abschlusskostenfreie Tarife verwendet, weil Abschlussprovisionen und Gebühren nicht anfallen.
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