Gesetzliche Werte für die Zulagenförderung
Wer in den Genuss der vollen Zulagen kommen will, muss mindestens 4 % seines beitragspflichtigen Einkommens des Vorjahres in die VBLU RiesterRente einzahlen.
Anhand der nachstehenden Tabellen können Sie den erforderlichen Sparbeitrag ermitteln:
Jährliche Zulagen:
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Jahr |
Grundzulage |
Kinderzulage pro Kind |
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ab 2008 |
154 EUR |
185 EUR bzw. 300 EUR * |
Die Zulagen werden als Teil der Sparleistung angerechnet, so dass sich der zu zahlende Eigenanteil entsprechend reduziert; dabei gilt als Untergrenze ein Eigenbetrag von jährlich 60 EUR (sog. Sockelbeitrag). * Für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300 EUR pro Kind.
Altersvorsorgeaufwand, um die volle staatliche Zulage zu erhalten:
Sind die gezahlten Beiträge niedriger als in der Riester-Treppe vorgesehen, wird die Zulage anteilig gekürzt.
Jährlicher Höchstbeitrag des Sonderausgabenabzugs nach § 10 a Abs. 1 EStG:
Beispiel zur Ermittlung des Eigenbeitrags:
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Beispiel mit zwei Kindern im Jahr 2008 Kind ist geboren vor 2008 / ab 2008 |
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Einkommen des Vorjahres |
25.000 EUR |
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davon 4 % |
1.000 EUR |
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abzüglich Zulagen |
524 EUR / 754 EUR |
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Jährlicher Mindesteigenbeitrag |
476 EUR / 246 EUR |
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Höchstbeitrag |
2.100 EUR |
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abzüglich Zulagen |
524 EUR / 754 EUR |
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Jährlicher Höchsteigenbeitrag |
1.576 EUR / 1.346 EUR |
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