Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Bei dem VBLU e. V. und der Unterstützungskasse VBLU e. V. handelt es sich um zwei rechtlich selbständige Vereine, zu denen jeweils eine eigene Mitgliedschaft begründet werden kann.
Mit der Mitgliedschaft im VBLU e. V. stehen Ihnen alle Möglichkeiten des Durchführungswegs der Direktversicherung offen.
Eine Mitgliedschaft in der Unterstützungskasse VBLU e. V. ist erforderlich, wenn Sie für Ihre Mitarbeiter den Durchführungsweg der Unterstützungskasse nutzen möchten.
Die Voraussetzungen für die jeweilige Mitgliedschaft sind in beiden Satzungen einheitlich geregelt. Danach können Arbeitgeber Mitglied im VBLU werden, wenn sie eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Sie sind eine Einrichtung:
- die Zuwendungsempfänger öffentlicher Gelder (im Sinne des § 23 BHO) ist oder
- auf welche die öffentliche Hand maßgeblichen Einfluss nimmt oder
- die öffentliche Belange wahrnimmt (z.B. im Einzelfall eingetragener Verein, Verband, Stiftung, sonstige Initiative).
Darüber hinaus kann Mitglied des Vereins werden, wer von einem Mitglied des VBLU Aufgaben und versicherte Arbeitnehmer übernommen hat.
Die Mitgliedschaft im VBLU ist freiwillig und kostenfrei; sie ist formlos schriftlich zu beantragen. |